Im heute dem AStA zugegangenen Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen im Bezug auf einen Antrag auf einstweilige Anordung stellt das Gericht die "...die unheilbar fehlerhafte..." Durchführung der Wahl fest. Die vom AStA vorgebrachten Verstöße des Wahlausschusses und des Präsidiums des Studierendenparlaments wurden damit vom Gericht eindeutig als unhaltbare Brüche der in Satzung und Wahlordung festgeschriebenen Regularia bestätig.
In Folge dieser Feststellung beanstandete der AStA-Vorsitzenden umgehend die derzeitig laufenden rechtswidrigen Vorgänge mit aufschiebender Wirkung nach § 55, Abs. 3 Hochschulfreiheitsgesetz. Wiederrum rechtswidrig weigerten sich sowohl der Vorsitzende des Wahlausschusses Daniel Starke (Jusos), sowie der Präsident des Studierendenparlaments Felix Hesse (ebenfalls Jusos) der Forderung des AStA-Vorsitzenden nach Beendigung der Rechtsverstösse nachzukommen.
Damit zeigt sich einmal mehr die der Unwillen der Vertreter der Juso-Hochschulgruppe sich demokratischen Rechtsnormen unterzuordnen und lässt das Demokratieverständnis der Betreffenden deutlich bezweifeln.
Für alle die es genau Wissen wollen ist der Beschluss nachlesbar:
http://www.asta-due.de/fileadmin/user_upload/Inhalte/Downloads/VG-Beschluss_Neutral_1.pdf
27.10.2011
Nachdem die anstehende Wahl u.a. zum Studierendenparlament und Senat nun seit einige Tagen seinen formalen Gang geht, möchten wir auch hier EUCH zur Beteiligung aufrufen.
Um 10 Uhr am Montag den 21.11. öffnen die Wahlurnen und warten auf Eure Stimmen.